Feldhilfe:
(2021)
Einzelerfassung der Auswärtstätigkeiten
Aufwendungen im Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit sind als Werbungskosten absetzbar. Dazu zählen
- Fahrtkosten,
- Verpflegungspauschbeträge,
- Übernachtungskosten,
- Reisenebenkosten.
Auf den folgenden Seiten können Sie eine detaillierte Erfassung Ihrer Auswärtstätigkeiten erfassen.