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Feldhilfe: (2021) Selbstgenutzte Wohnfläche

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Selbstgenutzte Wohnfläche

Geben Sie hier die selbstgenutzte Wohnfläche an, die auf eigengenutzten Wohnraum entfällt.

Innerhalb der selbstgenutzten Räume können einzelne Räume vermietet sein oder beruflich genutzt werden.