Feldhilfe: (2021) Selbstgenutzte Wohnfläche Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter: (2023): Selbstgenutzte Wohnfläche Geben Sie hier die selbstgenutzte Wohnfläche an, die auf eigengenutzten Wohnraum entfällt. Innerhalb der selbstgenutzten Räume können einzelne Räume vermietet sein oder beruflich genutzt werden.