Feldhilfe:
(2021)
Vorabpauschalen aus Mischfonds vor Teilfreistellung
Geben Sie hier die Höhe der Vorabpauschalen aus Mischfonds vor Teilfreistellung an.
Seit 2019 werden alle Investmentanteile mit der Vorabpauschale besteuert. Die Vorabpauschale ist eine pauschal bemessene, jährlich nachträgliche Mindestbesteuerung. Vorabpauschalen gelten am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Die Vorabpauschale für 2020 gilt also am 2.1.2021 als zugeflossen.
Tragen Sie bitte getrennt nach Fondsart die Ihnen 2021 zugeflossenen Vorabpauschalen ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.
Der Basiszins für 2021 beträgt -0,45 Prozent. Fazit: Aufgrund des negativen Basiszins wird für das Jahr 2021 keine Vorabpauschale erhoben! (BMF-Schreiben vom 6.1.2021, IV C 1-S 1980-1/19/10038:0004).