Feldhilfe:
(2021)
Ausschüttungen aus Auslands-Immobilienfonds vor Teilfreistellung
Tragen Sie hier die Höhe der Ausschüttungen aus Auslands-Immobilienfonds vor Teilfreistellung ein. Die Teilfreistellung für Auslands-Immobilienfonds beträgt 80 %.
Als Auslands-Immobilienfonds gelten alle Investmentfonds, die mehr als 50 % ihres Anlagevermögens in ausländische Immobilien und/oder Immobiliengesellschaften investieren.
Ausschüttungen sind alle Ihnen als Anleger tatsächlich gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge, einschließlich der gegebenenfalls einbehaltenen ausländischen Steuern. Als Ausschüttungen kommen insbesondere in Betracht:
- Barausschüttungen,
- Wiederanlage der Erträge,
- Sachausschüttungen sowie
- Schadenersatz- und Kulanzzahlungen.