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Feldhilfe: (2021) Andere (z.B. Grundstücksgleiche Rechte)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Andere (z.B. Grundstücksgleiche Rechte)

Wählen Sie Ja, wenn Sie Angaben zu anderen Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten in Ihrem Betriebsvermögen machen wollen.

Hinweis: Sonstige Aufwendungen für Gebäude im Betriebsvermögen, z. B. für Instandhaltung und Reparaturen, Grundsteuer, Versicherungsbeiträge sowie für laufende Betriebskosten, tragen Sie bitte im Bereich "Betriebsausgaben > Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen" ein.