Feldhilfe: (2021) darin enthaltene steuerfreie Betriebseinnahmen Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter: (2023): darin enthaltene steuerfreie Betriebseinnahmen Zu den Einnahmen zählen Einkünfte aus nebenberufliche Tätigkeit (z.B. als Übungsleiter) nach § 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG Einkünfte nach § 3 EStG (ohne Nr. 26, 26a, 26b und Teileinkünfteverfahren) Steuerfreie Sanierungserträge nach § 3a EStG