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Feldhilfe: (2021) Art des Betriebs

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Art des Betriebs

Geben Sie hier eine Kurzbezeichnung für Ihren Betrieb oder Ihre Tätigkeit an, z. B. Architekturbüro, Arztpraxis, Schreibwarengeschäft usw.

Für jeden Betrieb müssen Sie eine gesonderte "Anlage EÜR" abgeben. Anders als beim Umsatzsteuerrecht dürfen mehrere Betriebe hier nicht zusammengefasst werden.