Feldhilfe:
(2021)
Bestattungskosten
Wählen Sie Ja, wenn Sie Bestattungskosten geltend machen wollen. Hierunter fallen insbesondere:
- Überführungskosten
- Rechnungen des Beerdigungsinstituts
- Kosten für Sarg, Urne, Einäscherung und Seebestattung
- Gebühren für Sterbeurkunde, Totenschein
- Kosten für Todesanzeigen
- Kosten für Pfarrer, Küster, Organist, Trauerredner, Sargträger
- Kosten für Grabstein, Grabmal und Inschrift
Die Kosten einer Beerdigung können Sie nur dann als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn Sie die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen müssen oder sich aus sittlichen Gründen dazu gezwungen sahen und der Nachlass nicht ausreicht