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(2021)
Schäden an Wohnung und Hausrat
Wählen Sie Ja, wenn Sie Schäden an Wohnung und Hausrat geltend machen wollen. Hierzu zählen insbesondere:
- Wiederbeschaffungskosten für Möbel, Hausrat und Kleidung
- Reparaturkosten für Haus/Wohnung, Fenster und Fassaden
- Entsorgungskosten nach Sturmschäden o. ä.
- Kosten für ein Sachverständigengutachten
- Sanierungskosten wegen Gesundheitsgefährdung
- Kosten für die Entsorgung wegen Gesundheitsgefährdung