Feldhilfe:
(2021)
Haben Sie weitere besondere Lohnbestandteile erhalten?
Wenn Sie weitere besondere Lohnbestandteile erhalten haben, wählen Sie "Ja" aus.
Besondere Lohnbestandteile sind z. B.
- Entschädigungen,
- Abfindungen,
- Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten oder
- Aktienoptionsprogramme.
Soweit für besondere steuerfreie Lohnbestandteile die sog. Fünftel-Regelung nach § 34 EStG zur Anwendung kommt, sind die Eintragungen vorzunehmen.
Zu Einzelheiten bzgl. der besonderen steuerfreien Lohnbestandteile beachten Sie bitte das BMF-Schreiben vom 12.11.2014 zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen.