Feldhilfe:
(2021)
Steuerfreier Bruttoarbeitslohn (Zeile 16 der Lohnsteuerbescheinigung)
Erfassen Sie hier den steuerfreien Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 16.a (DBA) und 16.b (ATE) der Lohnsteuerbescheinigung.
Haben Sie mehrere Lohnsteuerbescheinigungen erhalten, summieren Sie die Beträge auf und tragen diese hier ein.