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Feldhilfe: (2021) Bezeichnung der besonderen Lohnbestandteile

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Bezeichnung der besonderen Lohnbestandteile

Geben Sie hier die Bezeichnung der besonderen Lohnbestandteile an, z.B. Entschädigungen, Abfindungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, Stock Options.

Soweit für besondere steuerfreie Lohnbestandteile die sog. Fünftel-Regelung nach § 34 EStG zur Anwendung kommt, sind die Eintragungen vorzunehmen.

Zu Einzelheiten bzgl. der besonderen steuerfreien Lohnbestandteile beachten Sie bitte das BMF-Schreiben vom 12.11.2014 zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen.