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Feldhilfe: (2021) Die Gewinnermittlung erfolgt nach

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Die Gewinnermittlung erfolgt nach

Wählen Sie hier aus, wie die Gewinnermittlung für Ihren Gewerbebetrieb erfolgt:

  • Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Absatz 3 EStG): Bei der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) wird der Gewinn durch eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ermittelt. Diese Art der Gewinnermittlung eignet sich für kleinere Unternehmen.
  • Bilanz (§ 4 Abs. 1 oder 5 EStG): Die Bilanzierung ist wesentlich aufwendiger, da eine Inventur durchgeführt werden muss und am Jahresende eine Bilanz (Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Schulden) sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt werden müssen.

Für jeden Betrieb ist eine Bilanz oder eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln.

Die bisher geltende Regelung für Kleinunternehmer, nach der Unternehmen mit Betriebseinnahmen unter 22.000 Euro ihren Gewinn formlos ermitteln dürfen, ist entfallen.

Ausnahme: Arbeitnehmer und Senioren, die nicht zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung verpflichtet sind und für ihre ehrenamtliche Tätigkeit Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale von 840 Euro bzw. der Übungsleiterpauschale von 3.000 EUR jährlich erhalten, dürfen aber weiterhin die Papierformulare für die Steuererklärung nutzen. Zumindest wird dies vielfach nicht beanstandet.