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(2021)
Spenden und Mitgliedsbeiträge
Um Angaben zu Spenden und Mitgliedsbeiträgen für steuerbegünstigte Zwecke zu machen, wählen Sie hier Ja.
In der Steuererklärung können Sie Spenden und Mitgliedsbeiträge geltend machen an
- gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Organisationen,
- politische Parteien,
- unabhängige Wählervereinigungen,
- Stiftungen.
Wichtig: Mitgliedsbeiträge für freizeitorientierte Vereine, wie Sport-, Heimat-, Tierzucht-, Gesangs- und Musikvereine o.ä., werden steuerlich nicht berücksichtigt.