Feldhilfe:
(2021)
Einkünfte
Wählen Sie hier aus, mit welcher Tätigkeit Sie die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt haben.
- Üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit aus, wählen Sie hier "aus einer freiberuflichen Tätigkeit" aus.
- Falls sich Ihre Kanzlei, Praxis, Büro usw. nicht in derselben Gemeinde befindet, in der Sie Ihren Wohnsitz haben, stellt das Betriebsstättenfinanzamt den Gewinn gesondert fest. Hierzu müssen Sie dem Betriebsfinanzamt eine "Erklärung zur gesonderten - und einheitlichen - Feststellung" einreichen. Wählen Sie in diesem Fall bitte "lt. gesonderter Feststellung" aus.
- Wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit gemeinsam mit anderen Freiberuflern ausüben, z. B. in einer Sozietät, Büro- oder Praxisgemeinschaft, oder wenn Sie an einer Partnergesellschaft beteiligt sind, wählen Sie hier "aus einer Beteiligung" aus.
- Wählen Sie "aus einer Tätigkeit mit Betriebsausgabenpauschale" aus, wenn Sie eine Betriebsausgabenpauschale in Anspruch nehmen können.
- Wählen Sie "aus einer selbständigen Nebentätigkeit (z.B. Übungsleiter)" aus, wenn Sie Einnahmen aus einer nebenberuflichen begünstigten Tätigkeit angeben sollen. Geben Sie hier nur nebenberufliche Tätigkeiten mit den zugehörigen Vergütungen an, die bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei bleiben.