Feldhilfe: (2021) Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter: (2023): Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer Bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung tragen Sie hier die vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer ein.