Feldhilfe:
(2021)
Erhaltungsaufwand
Wählen Sie Ja, wenn Sie Erhaltungsaufwendungen für das Objekt erfassen wollen.
Zu den abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen zählen insbesondere
- Austausch von Fenstern
- Austausch von Türen
- Austausch der Heizung
- Elektroinstallation
- Handwerkerrechnung
- Dach-Sanierung
- Neuer Hausanstrich
- Neuer Fußbodenbelag
- Neue Wandfliesen
- Neue Bodenfliesen
- Badrenovierung
- Sonstige Schönheitsreparaturen