Feldhilfe:
(2021)
... selbstgenutzt?
Geben Sie an, ob die Immobilie ganz oder teilweise selbstgenutzt wurde.
Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen / beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine "Anlage V" auszufüllen.