Feldhilfe:
(2021)
Anteile an Einkünften
Wählen Sie Ja, wenn Sie Anteile an Einkünften veräußert haben.
Auf der folgenden Seite können Sie dann den Gewinn bzw. den Verlust eintragen, der Ihnen durch den Verkauf der Gesellschaftsanteile aus dem Privatvermögen entstanden ist.
Leider kommt es oft vor, dass zum Zeitpunkt der Abgabe der Einkommenssteuererklärung der notwendige Feststellungsbescheid für die Beteiligung über die genaue Höhe der Einkünfte noch nicht vorliegt. Der endgültige Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlage wird in der Regel dann zu einem späteren Bescheid erteilt.