Feldhilfe: (2021) Teileinkünfteverfahren (TEV) Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter: (2023): Teileinkünfteverfahren (TEV) Wenn die Unterhaltsleistungen dem Teileinkünfteverfahren (TEV) unterliegen, wählen Sie Ja.