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Feldhilfe: (2021) Bestand ein gemeinsamer Haushalt beider Eltern?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Bestand ein gemeinsamer Haushalt beider Eltern?

Wählen Sie "ja", wenn während des gesamten Jahres 2021 ein gemeinsamer Haushalt der Eltern bestanden hat.

Falls Sie nicht während des gesamten Veranlagungsjahres 2021 einen gemeinsamen Haushalt mit dem anderen Elternteil geführt haben, können die Kinderbetreuungskosten evtl. nur anteilig in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.