Feldhilfe:
(2021)
Betrag
Geben Sie hier die Höhe der geleisteten Schulgeldzahlungen an.
Bei der Ermittlung der Einkommensteuer werden 30 Prozent der Aufwendungen je Kind (max. 5.000 Euro) als Sonderausgaben berücksichtigt.
Beträge für Unterbringung, Betreuung und Verpflegung sind nicht als Schulgeld abzugsfähig. Sollten die geleisteten Zahlungen derartige Aufwendungen beinhalten, muss dieser Anteil von den Zahlungen abgezogen werden.
Nicht begünstigt sind Nachhilfeeinrichtungen, Musikschulen, Sportvereine oder Ferienkurse sowie Studiengebühren für Hoch- oder Fachhochschulen.