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Feldhilfe: (2021) Bestand das Kindschaftsverhältnis noch im Jahr 2021?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Bestand das Kindschaftsverhältnis noch im Jahr 2021?

Wählen Sie "ja" aus, wenn das Kindschaftsverhältnis zu dem anderen Elternteil im Jahr 2021 bestand.

Wichtig: Kennen Sie den aktuellen Aufenthaltsort des anderen Elternteils nicht, ist die Angabe des Namens ausreichend. Eine Adresseingabe ist nicht erforderlich