Feldhilfe:
(2021)
Einkünfte aus Bauherren-/Erwerbergemeinschaften
Wählen Sie "ja", wenn Sie Einkünfte aus Bauherren- oder Erwerbergemeinschaften erzielt haben.
Sind Sie zusammen mit mehreren Personen an einer Bauherren- oder Erwerbergemeinschaft beteiligt, muss eine "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung" eingereicht werden.