Feldhilfe:
(2021)
Ausländische rentenversicherungspflichtige Einnahmen und/oder ausländische Renten 2020
Ausländische rentenversicherungspflichtige Einnahmen 2020
Bei Pflichtversicherten in einer ausländischen Rentenversicherung sind die ausländischen beitragspflichtigen Einnahmen (i.d.R. das ausländische Bruttoeinkommen) des Jahres 2020 einzutragen.
Ausländische Renten 2020
Bezieher einer ausländischen Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente tragen die Höhe der Bruttorente ein.
Hinweis: Wurden im Jahr 2020 sowohl ausländischen Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer als auch ausländische Einnahmen aus einer Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen, geben Sie die Summe der Einnahmen an.