Feldhilfe:
(2021)
Großbuchstaben (S, B, F)
Wenn in dieser Zeile ein Großbuchstabe eingetragen wurde, geben Sie diese an.
- Der Großbuchstabe S wird eingetragen, wenn die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug des ersten Dienstverhältnisses berechnet wurde, aber ohne die Berücksichtigung von Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen in dem Kalenderjahr.
- Der Großbuchstabe M wird eingetragen, wenn Sie während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer beruflichen doppelten Haushaltsführung von Ihrem Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten mit den amtlichen Sachbezugswerten zu bewertende Mahlzeiten erhalten haben.
- Der Großbuchstabe F wird eingetragen bei einer unentgeltlichen oder verbilligten Sammelbeförderung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers durch ein vom Arbeitgeber gestelltes Beförderungsmittel. Dies gilt auch für Fahrten zu einem Sammelpunkt oder einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet.
- Die Großbuchstaben FR sind einzutragen für französische Grenzgänger, bei denen aufgrund einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 4 Nr. 5 EStG vom Lohnsteuerabzug abzusehen ist. Zusätzlich ist eine Kennziffer für das Bundesland einzutragen, in dem der Grenzgänger im Bescheinigungszeitraum zuletzt tätig war. Für Baden-Württemberg ist der Großbuchstabe "FR" ohne Leerzeichen um die Ziffer 1 ("FR1"), für Rheinland-Pfalz um die Ziffer 2 ("FR2") und für das Saarland um die Ziffer 3 ("FR3") zu ergänzen.
"Großbuchstaben (S, M, F, FR)"