Feldhilfe:
(2021)
Doppelte Haushaltsführung
Wählen Sie Ja, wenn Ihnen Kosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung entstanden sind.
Wenn sich Ihr Arbeitsort weit entfernt von Ihrem Wohnort befindet und Sie aus diesem Grund eine Zweitwohnung beziehen müssen, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor.
Bestimmte Kosten, die Ihnen dadurch entstehen, können Sie als Werbungskosten geltend machen.
Folgende Kosten sind beispielsweise absetzbar:
- Kosten für die Wohnungssuche (z.B. Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung, Telefon- oder Portogebühren)
- Kosten für den Umzug zur Einrichtung des doppelten Haushalts (Transportkosten, Kosten für einen Leihwagen, Reisekosten am Umzugstag)
- Kosten für die Verpflegung (in den ersten drei Monaten nach Einrichtung des doppelten Haushalts)
- Miet- und Mietnebenkosten
- Kosten für Heimfahrten
- etc.