Feldhilfe:
(2021)
Arbeitszimmer
Wählen Sie Ja, wenn Ihnen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer entstanden sind und Sie die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung erfüllen.
Ein Arbeitnehmer kann sein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, wenn der Arbeitgeber ihm für seine Tätigkeit keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.
Ein Beispiel: Viele Lehrer bereiten in ihrem häuslichen Arbeitszimmer den Unterricht vor oder korrigieren Klausuren, weil sie in der Schule kein Arbeitszimmer haben.
Aktuell: Können Sie Ihren Arbeitsplatz z.B. aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht nutzen, steht Ihnen ebenfalls "kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung". Sie sollten dies aber nachweisen oder zumindest glaubhaft machen können.
Neue Homeoffice-Pauschale
Im Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2021 können Arbeitnehmer, die zu Hause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt, einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag als Werbungskosten geltend machen. Maximal sind 600 Euro im Jahr absetzbar.
Aus Vereinfachungsgründen können Arbeitnehmer, bei denen die Abzugsvoraussetzungen eines Arbeitszimmers vorliegen, anstelle der nachgewiesenen Kosten auch den Pauschalbetrag absetzen.