Wichtig: Wenn Sie als Student/Werkstudent mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, wird die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig. Es handelt sich dann um ein "normales" Angestelltenverhältnis. Wählen Sie in diesem Fall als Tätigkeit "Sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer" aus.
Rentenversicherungsfreiheit für Studenten besteht nur, wenn es sich bei der Tätigkeit um einen Minijob (450-Euro-Job) oder ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis (auf drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet) handelt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beschäftigung neben den Vorlesungen oder in den Semesterferien ausgeübt wird. Wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind, wählen Sie als Tätigkeit "Sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer" aus.