Feldhilfe:
(2021)
Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ
Wählen Sie Ja, wenn Sie Einkünfte (steuerfreien Arbeitslohn) nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), nach einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) erhalten haben.
Sie müssen in diesem Fall weitere, detaillierte Angaben zu dem Beschäftigungsverhältnis im Ausland machen und die Anlage N-AUS für "Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" Ihrer Einkommensteuererklärung" beifügen.
SteuerGo fragt in diesem Fall auf den folgenden Seiten alle notwendigen Angaben für die Erstellung der Anlage N-AUS ab.
Hier finden Sie eine Übersicht über Doppelbesteuerungsabkommen - DBA - sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums.