Feldhilfe:
(2021)
erstattete Kirchensteuer
Haben Sie 2021 Kirchensteuererstattungen erhalten, tragen Sie diese hier ein.
Erstattungen von Kirchensteuer, in der Regel aus der Steuererklärung des Vorjahres, werden mit der gezahlten Kirchensteuer im Jahr der Erstattung verrechnet. Eine Kirchensteuererstattung für das Jahr 2020, die in 2021 ausgezahlt wird, mindert folglich die Kirchensteuer, die im Jahr 2021 als Sonderausgabe abziehbar ist.