Feldhilfe:
(2016)
Grad der Behinderung (in Prozent)
Geben Sie hier den Grad der Behinderung (max. 100) an. Hat sich der Grad Ihrer Behinderung im Veranlagungsjahr 2016 verändert, geben Sie den höchsten Grad der Behinderung an, der vorgelegen hat.
Wenn der Grad der Behinderung (GdB) zwischen 25 und weniger als 50 liegt, erhalten Sie einen Behinderten-Pauschbetrag nur, wenn
- wegen der Behinderung eine gesetzliche Rente oder andere laufende Bezüge gewährt wurde, oder
- die Behinderung zu einer Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder
- die Behinderung auf einer Berufskrankheit beruht.
Wurde ein Behinderungsgrad von 50 oder mehr bescheinigt, steht Ihnen ein zusätzlicher Behindertenpauschbetrag ohne zusätzliche Bedingungen zu.