Feldhilfe:
(2016)
lt. Nr. 11 der Leistungsmitteilung
Geben Sie den Auflösungsbetrag bei Wahl der Einmalbesteuerung lt. Bescheid der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" (Zeile 45 der Anlage R) an.
Leistungen wegen schädlicher Verwendung sind zu 70 % steuerpflichtig.