Feldhilfe:
(2016)
20 Verluste aus Kapitalerträgen ohne Aktienveräußerung
Geben Sie hier Verluste lt. Zeile 20 der Anlage KAP aus der Veräußerung von Kapitalanlagen an, die nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben.
Dieser Betrag muss in den Zeilen 16 und 17 der Anlage KAP enthalten sein.
Beispiel: Verluste aus der Veräußerung von Anleihen, die über ein ausländisches Depot gehalten wurden.