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Feldhilfe: (2016) 25 Tariflich zu besteuernde Einkünfte

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): 25 Tariflich zu besteuernde Einkünfte

Geben Sie hier die Kapitalerträge ein, die tariflich besteuert werden. Darunter fallen u.a. Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, aus stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen.

Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen immer Ihrem individuellen Steuersatz.