Feldhilfe: (2016) 51 Anrechenbare ausländische Steuern Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter: (2023): 51 Anrechenbare ausländische Steuern Erfassen Sie hier die anrechenbare Quellensteuer lt. Zeile 51 der Anlage KAP.