Feldhilfe: (2016) 51 Anrechenbare ausländische Steuern Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): 51 Anrechenbare ausländische Steuern Erfassen Sie hier die anrechenbare Quellensteuer lt. Zeile 51 der Anlage KAP.