Feldhilfe: (2016) 34 Gewinne aus Aktienveräußerungen (in Zeile 33 enthalten) Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): 34 Gewinne aus Aktienveräußerungen (in Zeile 33 enthalten) Erfassen Sie hier Gewinne aus Aktienveräußerungen im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG lt. Zeile 34 der Anlage KAP.