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Feldhilfe: (2016) Familienstand

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Familienstand

Der Familienstand hat Auswirkungen auf die Steuerveranlagung und damit auf die Steuerberechnung, die je nach dem nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif erfolgt.

  • Wählen Sie "ledig", wenn Sie am 31.12.2016 weder verheiratet, geschieden oder verwitwet waren.
  • Wählen Sie "verheiratet", wenn Sie am 31.12.2016 verheiratet waren und von Ihrem Ehepartner nicht dauernd getrennt lebten.
  • Wählen Sie "eingetragene Lebenspartnerschaft", wenn Sie am 31.12.2016 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten und von Ihrem Partner nicht getrennt lebten.
  • Wählen Sie "geschieden", wenn Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2017 aufgelöst wurde.
  • Wählen Sie "dauernd getrennt lebend", wenn Sie am 31.12.2016 bereits auf Dauer von dem Ehepartner getrennt lebten aber immer noch verheiratet waren.
  • Wählen Sie "verwitwet", wenn Sie am 31.12.2016 Witwe/r waren und vor dem Tod des Ehepartners nicht dauernd getrennt gelebt hat.
  • Wählen Sie "verwitwet nach Trennung", wenn Sie am 31.12.2016 Witwe/r waren, aber bereits vom Ehepartner getrennt lebten.