Feldhilfe: (2016) Positive Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 4 UmwStG Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter: (2023): Positive Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 4 UmwStG Geben Sie hier die positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 4 UmwStG ein.