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Feldhilfe: (2016) Betriebsausgaben bzw. Betriebsausgabenpauschale

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Betriebsausgaben bzw. Betriebsausgabenpauschale

Tragen Sie hier die tatsächlichen Betriebsausgaben bzw. Betriebsausgabenpauschale ein.

Folgende Betriebspauschale können Sie in Anspruch nehmen:

  • Journalistische Haupttätigkeit: Betriebspauschale 30% der Einnahmen, max. 2.455 Euro p.a.
  • Schriftstellerische Haupttätigkeit; Betriebspauschale 30% der Einnahmen, max. 2.455 Euro p.a.
  • Wissenschaftliche Nebentätigkeit: Betriebspauschale 25% der Einnahmen, max. 614 Euro p.a.
  • Künstlerische Nebentätigkeit: Betriebspauschale 25% der Einnahmen, max. 614 Euro p.a.
  • Schriftstellerische Nebentätigkeit: Betriebspauschale 25% der Einnahmen, max. 614 Euro p.a.
  • Nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeit: Betriebspauschale 25% der Einnahmen, max. 614 Euro p.a.
  • Hebamme: 25% der Einnahmen, max. 1.535 Euro p.a.
  • Tagesmutter: 300 Euro pro vollzeitbetreutem Kind p.M.