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Feldhilfe: (2016) Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen

Geben Sie hier das Kindschaftsverhältnis zu einer weiteren Person an.

Ist der andere Elternteil verstorben, wählen Sie "durch Tod erloschen" aus.

Ein Kindschaftsverhältnis im Einkommensteuerrecht liegt nur dann vor, wenn es sich um ein leibliches Kind, ein Adoptivkind oder um ein Pflegekind handelt.