Feldhilfe: (2016) Außerordentliche Einkünfte im Sinne der §§ 34, 34b EStG Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): Außerordentliche Einkünfte im Sinne der §§ 34, 34b EStG Geben Sie hier die außerordentlichen Einkünfte nach §§ 34 und 34 b EStG an. Die Einkünfte dürfen nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen.