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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2014) ggf. abweichender Nachname

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): ggf. abweichender Nachname

Geben Sie hier den Nachnamen des Kindes an, wenn dieser von dem Nachnamen, der für den Steuerpflichtigen erfasst wurde, abweicht.

Wenn Sie hier keinen Nachnamen eingeben, geht SteuerGo davon aus, dass der Nachname des Steuerpflichtigen  auch für das Kind gilt.