Feldhilfe:
(2014)
Betrag (inkl. USt.)
Geben Sie die Kosten an, die für die Dienstleistung oder den Dienstleister angefallen sind.
Die Aufwendungen müssen nachgewiesen werden. Dazu benötigen Sie
- die Rechnung und
- einen Nachweis, dass die Zahlung auf das Konto des Empfängers erfolgt ist (Kontoauszug, Bareinzahlungs- oder Überweisungsbeleg).
Wichtig: Wurden die Aufwendungen bar bezahlt, ist ein Abzug der Steuerermäßigungen nicht möglich! Bezahlen Sie den Dienstleister daher nie bar gegen Quittung.
Als Mieter / Wohnungseigentümer erhalten Sie jährlich eine Nebenkosten- / Hausgeldabrechnung. Für die darin enthaltenen Aufwendungen für haushaltsnahe Tätigkeiten dürfen Sie ebenfalls eine Steuerermäßigung beantragen. Als Nachweis erhalten Sie vom Vermieter oder der Hausverwaltung eine Bescheinigung über die Höhe der Haushaltsnahen Dienstleistungen.