Feldhilfe:
(2014)
Renten- und Lebensversicherungen
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Beiträge zu einer Rentenversicherung oder zu einer Kapitallebensversicherungen ohne Kapitalwahlrecht geleistet haben.
Seit dem Jahr 2005 können nur folgende Lebens- und Rentenversicherungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden:
- Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005
- Mindestens eine Betragszahlung bis zum 31.12.2004
- keine fondsgebundenen Lebensversicherungen