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Feldhilfe: (2014) lt. Nr. 4 oder Nr. 8a der Leistungsmitteilung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): lt. Nr. 4 oder Nr. 8a der Leistungsmitteilung

Geben Sie hier bitte die Einkünfte an, die Ihr Anbieter lt. Nummer 4 bzw. lt. Nummer 8a der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.

Hierunter fallen Zahlungen einer Leibrente aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung oder Leistungen wegen schädlicher Verwendung.

Tragen Sie hier auch Renten aus einer Zusatzversorgung (z.B. VBL) an, wenn es sich um eien lebenslange Rente (z.B. Witwenrente) handelt.

Die Leibrente ist mit Ihrem Ertragsanteil zu versteuern. Erfassen Sie daher auf jeden Fall auch den Beginn der Rente zur Ermittlung des Ertragsanteils.