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Feldhilfe: (2014) Beginn der vorhergehenden Rente

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Beginn der vorhergehenden Rente

Ist Ihrer Rente  eine andere Rente, z. B. Erwerbsminderungsrente oder Altersrente des verstorbenen Ehegatten vorangegangen, tragen Sie bitte den Beginn der vorangegangenen Rente ein.

Dadurch kann sich für Ihre Rente ggf. eine günstigere Besteuerung ergeben.