Feldhilfe:
(2014)
Bezeichnung der sonstigen Kosten
Hier können Sie die sonstigen Kosten eintragen, die Ihnen in Verbindung mit der Unterhaltung der Immobilie entstanden sind.
Zu den sonstigen Werbungskosten zählen alle Kosten, die weder zu den Abschreibungen, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwänden noch zu den Nebenkosten gehören. Sonstige Werbungskosten können z.B. sein:
- Fahrtkosten PKW
- Kosten ÖPNV (Straßenbahn, Bus, etc.)
- Kosten Bahncard (inkl. Kosten für Fotos)
- Taxikosten
- Fehlbelegungsabgabe
- Mietrechtsstreit
- Räumungskosten
- Anwaltskosten
- Gerichtskosten
- Beiträge zum Haus-/Grundbesitzerverein
- Vermietungsanzeigen
- Arbeitszimmer
- Büromaterial
- Portokosten
- Fachliteratur
- Kontoführungsgebühren
- Erbbauzinsen
- Trinkgelder
- Kosten des Arbeitszimmers
- Kosten für Vermietungsanzeigen
- Telefonkosten