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Feldhilfe: (2014) Bezeichnung der besonderen Lohnbestandteile

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Bezeichnung der besonderen Lohnbestandteile

Geben Sie hier Bezeichnung der besonderen Lohnbestandteile an, z.B. Entschädigungen, Abfindungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, Stock Options.

Soweit für besondere steuerfreie Lohnbestandteile die sog. Fünftel-Regelung nach § 34 Abs. 1 und 2 EStG zur Anwendung kommt, sind die Eintragungen vorzunehmen.

Zu Einzelheiten bzgl. der besonderen steuerfreien Lohnbestandteile beachten Sie bitte das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14.9.2006, BStBl I S. 532.