Feldhilfe:
(2014)
Name, Vorname
Geben Sie bitte den Namen und den Vornamen der von Ihnen unterstützten Person an.
Unterstützungsleistungen sind mit maximal 8.004 Euro je unterstützter Person abzugsfähig, darunter fallen:
- Eltern und Großeltern
- Kinder und Enkelkinder
- Getrennt lebender oder geschiedener Ehepartner
- Mutter eines nichtehelichen Kindes
Die unterstützte Person muss bedürftig sein, d.h. keine oder nur geringe eigene Einkünfte oder Bezüge haben und kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen.